30. März 2015

Kirchenasyl ist legitim!



Kirchenasyl ist legitim und notwendig! Kirchengemeinden treten für Geflüchtete dort ein, wo durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben und Freiheit drohen und wo mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härte verbunden ist. Dies gilt es zu unterstützen und zu bewahren.
Durch das europäische, insbesondere durch die Dublin-III-Verordnung und das deutsche Recht wird Geflüchteten immer wieder ein Leben in Deutschland verwehrt. Die Dublin-III-Verordnung legt fest, dass für die Behandlung des Asylantrags das EU-Land zuständig ist, dessen Boden der/die Geflüchtete zuerst betreten hat. Somit können Personen, die in Deutschland Asyl beantragen, innerhalb von sechs Monaten in das Ersteinreiseland zurückgeschoben werden. Wenn eine Überstellung nicht in dieser Frist erfolgt, ist der deutsche Staat meistens für das Asylverfahren zuständig.

Momentan herrschen innerhalb der europäischen Union unterschiedliche Standards bei Asylverfahren und bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, sodass eine Rücküberstellung in ein anderes europäisches Land zur Gefahr für den/die Geflüchtete werden kann. Außerdem leiden die Geflüchteten unter starken psychischen Belastungen durch die Rückführungen. Denn sie werden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und können so nicht an einem Ort richtig ankommen und Zuflucht finden. Diese fehlende Sicherheit nimmt ihnen die Möglichkeit, ihre Fluchtgeschichte zu verarbeiten. Vielmehr werden Geflüchtete auf eine Odyssee durch Europa geschickt und bekommen nicht die Unterstützung, die ihnen zusteht. Eine Abschaffung der Dublin-III Verordnung ist daher längst überfällig.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen sieht es eigentlich als Pflicht des Staates, für eine menschenwürdige Asylpolitik zu sorgen. Solange der Staat dieser Pflicht nicht nachkommt, sehen wir Kirchenasyl als eine Möglichkeit für Geflüchtete, sich vor Abschiebung zu schützen und für ihr Recht auf einen sicheren Aufenthaltsstatus zu kämpfen. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund, dass Kirchen diesen wichtigen Schutzraum für Menschen in Notsituationen anbieten und ermuntern alle Kirchengemeinden sich hier in Zukunft noch stärker zu engagieren.
Wir stehen für die Stärkung dieses Schutzraums ein und fordern, dass keine staatliche Gewalt auf diesen Raum Zugriff nimmt und kirchliche Gemeinden sowie ihre Repräsentanten in diesem Zusammenhang nicht strafrechtlich verfolgt werden.

In der Debatte der letzten Monate wurde diskutiert, die Frist zur Rücküberführung gemäß Dublin-III für Personen im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monaten zu verlängern. Diese Fristverlängerung lehnt die GRÜNE JUGEND Niedersachsen konsequent ab.

Kirchenasyl wird vor allem von Geflüchteten genutzt, die von Dublin-III Rückführungen bedroht sind. Dadurch können sie die sechs Monatsfrist überstehen und danach Asyl in Deutschland beantragen. Eine Verlängerung der Frist bedeutet eine faktische Abschaffung des Kirchasyls. Die Durchführung eines Kirchenasyl über so einen langen Zeitraum ist fast unmöglich, da die Belastungen für alle Beteiligten, die ohnehin große Anstrengungen erfordern, zu hoch sind und kaum noch getragen werden können.

Durch diese Verlängerung wird den Geflüchteten der Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsstatus noch mehr erschwert, da sie ein Jahr länger auf ein erneutes Asylverfahren warten müssen. Das bedeutet für eine Person im Kirchenasyl, dass sie ihr eigenes Leben in dieser Zeit nicht selbst in Freiheit gestalten kann und sie auf engstem Raum ausharren muss.
Die damit einhergehende Unsicherheit, ob sie Asyl bekommt oder nicht, verstärkt die psychischen Belastungen gravierend.

Für die Kirchen bedeutet diese Verlängerung einen zusätzlichen Aufwand. Damit ist u.a. gemeint, dass die finanziellen Mittel, Räumlichkeiten und die medizinische Versorgung über den gesamten Zeitraum gesichert sein müssen. Deswegen können bei einer Verlängerung der Frist kaum noch Gemeinden Kirchenasyl geben und die Hürde, Geflüchtete zu unterstützen, wird größer.

Dem jetzt gefassten Kompromiss zwischen den Kirchen und der Bundesregierung, stehen wir, als GRÜNE JUGEND Niedersachsen, kritisch gegenüber. Zukünftig soll jeder Einzelfall vor der Überführung ins Kirchenasyl auch bei der zentralen Behörde des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg überprüft werden.
Bis zum Herbst 2015 läuft nun eine Probephase des neuen Verfahrens und dann sollen erneut Gespräche über Kirchenasyl und dessen Umsetzung geführt werden. Bei diesen könnte die Diskussion über die Fristverlägerung der Dublin-Verordnung noch einmal hochkochen, deswegen müssen wir uns, als GRÜNE JUGEND, bereits heute für ein uneingeschränktes Kirchenasyl einsetzen.
Denn Kirchenasyl darf nicht erschwert und kriminalisiert werden, sondern muss als letzter, legitimer Versuch einer Gemeinde, Geflüchtete durch zeitlich befristete Schutzgewährung zu unterstützen, anerkannt werden. Mit diesem setzen sich Kirchen für die grundgesetzlich verankerten Rechte auf Schutz der Menschenwürde, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit ein, welche es zu bewahren gilt.



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