5. Oktober 2013

Verfassungsschutz endlich auflösen!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen bekräftigt ihren Beschluss vom 22.11.2011 und fordert erneut die Abschaffung des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz und aller anderen Verfassungsschutzämter! Die GJN fordert die niedersächsischen Grünen auf, sich, auch gegen den Widerstand der SPD, für eine Abschaffung einzusetzen, und sich wieder an ihren Landesparteitagsbeschluss vom 14.10.2012 zu erinnern.
Angesichts der neuesten Skandals, des Bekanntwerdens der Überwachung von sieben Journalist*innen, einem Rechtsanwalt, der sich zudem im Rechtsstreit mit dem VS befindet und Mitgliedern der GJN durch den niedersächsischen VS, ist wieder einmal deutlich geworden, dass diese Schnüffelbehörde ein Fremdkörper in jeder Demokratie ist.

An der, auch von den Grünen vor der Wahl oft genug postulierten Tatsache, dass dieser Inlandsgeheimdienst unreformierbar ist und abgeschafft gehört, hat sich auch seit der Konstituierung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen nichts geändert.
Schon die Beibehaltung des Personals in dieser Behörde verhindert angesichts des rechtswidrigen Handelns und des bewussten Vertuschens durch Mitarbeiter*innen die Möglichkeit einer weitgehenden Reform.
Die bisher erfolgten Schritte sind absolut unzureichend, die GJN besteht vehement auf der Forderung nach der vollständigen Auflösung des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz!
Entgegen der aktuellen Auffassung des Innenministeriums, laut der die Information der Öffentlichkeit über sogenannten Extremismus als Auftrag des Verfassungsschutzes gesehen wird, lehnt die GJN die Verbreitung der Extremismustheorie in Schulen klar ab.
Des Weiteren fordert die GJN Aufklärung darüber, ob trotz gegenteiliger Auskünfte des Verfassungsschutzes, in der Vergangenheit weitere Mitglieder der GRÜNEN JUGEND beobachtet oder überwacht wurden. Nach einem Ersuchen der Journalistin Andrea Röpke, um Auskunft über eventuell über sie vorliegende Daten zu erhalten, löschte der VS diese schnell, und behauptete anschließend, es würde nichts über sie vorliegen.
Die GJN verurteilt diese massiven Eingriffe in die Pressefreiheit, sowie die Drangsalierung von Rechtsanwält*innen als besonders geschützten Berufsgeheimdienstträger*innen, auf das Schärfste und fordert strafrechtliche Konsequenzen für alle beteiligten Mitarbeiter*innen des VS und die Verantwortlichen im damaligen Innenministerium, namentlich Uwe Schünemann.
Es besteht die Möglichkeit, dass der VS auch in Zusammenhang mit einem kollektiven Auskunftsversuchen von Mitgliedern der GJ und der Jusos in 2012 eine ähnliche Vorgehensweise wie bei Andrea Röpke gewählt hat, um weitere Enthüllungsskandale zu vermeiden.



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