21. April 2013

Eine zusätzliche Toilette für alle



Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden einführen

Die GJN fordert die gegenwärtige rot-grüne Landesregierung auf, zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden für die das Land Niedersachsen zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwandlung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Die Landesregierung soll Unisextoiletten in solchen Gebäuden einrichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Die Prüfungsergebnisse sind allgemein zugänglich zu veröffentlichen.

Der Antrag sieht ausdrücklich nicht vor, dass bisher errichtete Toiletten die nur zwei Geschlechter berücksichtigen zukünftig nicht mehr existieren sollen. Niemand soll gezwungen werden, eine Unisextoilette zu benutzen, wenn er oder sie sich damit unwohl fühlt oder dies aus anderen Gründen unmöglich ist. Die Wahlmöglichkeiten werden jedoch erweitert. Auch die Arbeitsstätten-Richtlinien, Arbeitsstätten-Verordnungen u.ä. können damit eingehalten werden.

Klappsitze für Babys und Kleinkinder, Wickeltische können alle Geschlechter gebrauchen

Zudem ist die Umwandlung existierender Toiletten zu Unisexoiletten ist nahezu kostenneutral, da bloß die Beschriftung ausgetauscht werden muss. Ein schwacher Haushalt ist daher kein Argument zur Nichtbehandlung in dieser Legislaturperiode.



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