16. September 2012

OpenData für Niedersachsen!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen unterstützt die Forderung im Programmentwurf der Grünen in Niedersachsen nach einem freiem Zugang zu öffentlichen Daten [1]. Wichtig ist uns dabei, dass die genannten Prinzipien und Regeln für alle Ministerien, Behörden, Ämter und andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen des Landes Niedersachsen gelten. Außerdem soll die genutzte Software und die dabei gemachten Erfahrungen auch Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Informationsveranstaltungen können dabei helfen auch hier für freien Informationszugang zu sorgen.
In diesem Zusammenhang fordern wir zudem, dass sämtliche Veröffentlichungen des Landes in maschinenlesbarer, digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, so dass eine einfache Auswertung möglich ist. Die dadurch mögliche barrierefreie Darstellung ist ebenfalls wichtig für eine weitreichende demokratische Beteiligungs- und Informationskultur.
Des Weiteren sprechen wir uns auch für eine frühzeitige Beteiligung der BürgerInnen an Planungsverfahren aus, wenn es dadurch zu einer Verzögerung kommt. Natürlich sollten Infrastrukturmaßnahmen möglichst schnell umgesetzt werden können, wenn sie sinnvoll sind. Für mehr demokratische Mitbestimmung kann jedoch auch eine leichte Verzögerung in Kauf genommen werden.

[1] Programmentwurf, S.91:
“Wissen ist Macht – Freier und unabhängiger Informationszugang für alle:
Beteiligung setzt Transparenz voraus. Jeder Mensch muss deshalb einen Rechtsanspruch auf Informationen durch die Landesbehörden erhalten, ohne hierfür ein besonderes Interesse vorweisen zu müssen. Angesichts der wachsenden Informationsmacht der Behörden setzen wir GRÜNE uns für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz ein, damit Niedersachsen bei Transparenz und Teilhabe nicht länger hinterherhinkt. Für uns ist der Staat in der Bringschuld, den freien Zugang zu Informationen von öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten und staatliches Handeln für BürgerInnen transparent zu gestalten. Behörden sollen ein Register über sämtliche vorhandenen Daten veröffentlichen – egal ob diese vertraulich sind oder nicht. Daten von allgemeinem Interesse sollen die Behörden von sich aus veröffentlichen (Open Data#). Die Nichtveröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Begründung im Einzelfall und muss zeitlich befristet werden.”



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