3. April 2006

Grüne Kommunen: Bitte mitmachen!



Beschluss der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Niedersachsen vom 26.03.2006

Die Kommunalwahl im Herbst rückt in Niedersachsen kommunalpolitische Themen in den Blickpunkt öffentlicher Diskussionen. Doch die Menschen interessieren sich nicht nur für die Positionen der Parteien und die Wahl der Ratsmitglieder und BürgermeisterInnen. Sie fragen sich auch, welche Möglichkeiten sie haben, politische Prozesse in ihren Städten und Dörfern direkt zu beeinflussen. Die GRÜNE JUGEND NIEDERSACHSEN (GJN) schließt sich dieser Frage an und kommt zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Möglichkeiten, aber vor allem die praktische Umsetzung direkter kommunaler BürgerInnenbeteiligung in Niedersachsen längst nicht ausreichen. Wir kämpfen daher für einen Bewusstseinswechsel in der Kommunalpolitik: Uns gehören die Städte und Dörfer und wir wollen sie gestalten!

Mehr BürgerInnenbeteiligung macht Sinn!

Mehr BürgerInnenbeteiligung bringt viele Vorteile: Menschen, die an Planungen und Entscheidungen mitgewirkt haben, identifizieren sich mit den Ergebnissen ihrer Arbeit und sind eher bereit sich an Gemeinschaftsprojekten zu beteiligen. Menschen, die das Gefühl haben in ihrer Kommune gehört zu werden, integrieren sich in die Gemeinschaft. Entscheidungen, die unter der Beteiligung möglichst vieler zustande gekommen sind, sind gerechter und nachhaltiger. Sie vermeiden Prestigeprojekte, wie teure Repräsentationsbauten und sinnlose Marketingkampagnen.

Kommunale Entscheidungen eignen sich besonders für direktdemokratische Mitwirkung. Lokale VerantwortungsträgerInnen sind den Menschen eher persönlich bekannt, BürgerInnenversammlungen sind auf Stadtteilebene möglich und die Ergebnisse eigener politischer Arbeit werden besonders schnell und unmittelbar spürbar.

Um die Beteiligungsmöglichkeiten zu erhöhen setzt die GJN sowohl auf eine Öffnung der Ratsarbeit und die indirekte Beteiligung der BürgerInnen als BeraterInnen und kritische Öffentlichkeit, als auch auf die Nutzung von direktdemokratischen Instrumenten, die den BürgerInnen unmittelbare Entscheidungskompetenzen einräumen:

Ratsarbeit demokratisieren – demokratische Strukturen in Parteien, Betrieben und Schulen nutzen

Die wichtigsten gewählten Gremien zur Stadtplanung, Mittelvergabe und Kontrolle der Verwaltung sind die Stadt- und Gemeinderäte. Um eine transparente und offene Ratsarbeit zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass Ratsentscheidungen ein Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung vorangegangen ist. Dazu gehört, dass lokale Parteien ihre Willensbildungsfunktion ernst nehmen und die Weichen nicht in Kungelrunden lokaler Führungspersönlichkeiten gestellt werden. Auch KommunalpolitikerInnen haben nicht die Aufgabe für von ihnen gefällte Entscheidungen zu werben, sondern vielmehr öffentliche Diskussionen über wichtige Themen anzustoßen.

Meinungsbildungsprozesse sollen jedoch nicht nur unter Parteimitgliedern und anderen kommunalpolitisch Aktiven stattfinden: In vielen Vereinen, Betrieben und Schulen bestehen bereits demokratische Gremien, in denen Menschen sich organisieren um das Leben innerhalb ihrer Organisationen gestalten. Die GJN fordert, dass SchülerInnenvertretungen, Betriebsräten, aber auch VertreterInnen von Arbeitssuchendentreffs die Möglichkeit gegeben wird allgemeinpolitisch und stadtteilbezogen Einfluss zu nehmen. Diskussionen der Menschen an ihrem Arbeitsplatz können so das Gemeinwesen mitgestalten helfen.

Kommunale Bewegungen stärken

In allen Städten und Dörfern gibt es Menschen, die sich für soziale und ökologische Belange ihrer Umgebung einsetzen und sich oft ein besonderes ExpertInnenwissen für spezielle Fragestellungen erworben haben. Andere ärgern sich über Entscheidungen der Politik und organisieren Protest und Demonstrationen.

Die GJN unterstützt die Arbeit von BürgerInneninitiativen mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen und fordert, dass alle aktiven BürgerInnengruppen von der Verwaltung mit notwendigen Informationen versorgt und in Planungsprozesse einbezogen werden.

BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheid vereinfachen, BürgerInnenbefragungen nutzen

Die niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) sieht bereits einige Instrumente zur direktdemokratischen Beteiligung der BürgerInnen vor: BürgerInnenbegehren können zu BürgerInnenentscheidungen führen, Räte haben die Möglichkeit BürgerInnenbefragungen durchzuführen.

Die GJN möchte die Hürden für die Durchführung von BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheiden senken: Wir fordern die Abgeordneten des niedersächsischen Landtags auf, den Gesetzentwurf, den die GRÜNE Fraktion in dieser Legislaturperiode eingebracht hat, zu beschließen. Dieser sieht u.a. vor, dass zukünftig BürgerInnenbegehren auch Planfeststellungs- und Bauleitverfahren einschließen dürfen, dass das Zustimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten gesenkt wird und dass die AnmelderInnen eines Bürgerbegehrens keinen Vorschlag zur Kostendeckung mehr machen müssen. Auch die nötigen Unterschriftenzahlen sollen auf das Niveau anderer Bundesländer gesenkt werden.

Als weitere Beteiligungsform gibt es vielerorts für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich an der Planung von Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Spielplätzen und Skatehallen zu beteiligen. Hier ist es besonders wichtig, die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses möglichst schnell umzusetzen, damit die Beteiligten nicht schon aus den Zielgruppen der Beteiligungsprojekte herausgewachsen sind. Es ist nicht förderlich für das politische Interesse, wenn beispielsweise eine Generation von Kindern für die nachkommende Generation einen Spielplatz baut.

Innovative Beteiligungsformen nutzen: Planungszelle, BürgerInnenhaushalt und neue Medien

Neu erdachte Instrumente direktdemokratischer Beteiligung sollten so schnell wie möglich erprobt und wenn erfolgreich flächendeckend eingesetzt werden:

In sogenannten Planungszellen arbeitet eine Gruppe zufällig ausgewählter unbeteiligter BürgerInnen gemeinsam an der Erstellung eines BürgerInnengutachtens zu einem vorher festgelegten Thema. Durch die Möglichkeit ExpertInnen anzuhören und die Bereitstellung relevanter Informationen sollen so innerhalb einer Woche Handlungsempfehlungen entstehen, die möglichst frei von organisierten Interessen sind. Um die Repräsentativität zu erhöhen arbeiten mehrere Planungszellen zu einem Thema parallel.

Oftmals entstehen bei Vorhaben der regierenden Parteien und der Verwaltung enorme Kosten durch den Widerstand der BürgerInnen. Dies ist die Folge der zu geringen Einbeziehung der unterschiedlichen Meinungen der BürgerInnen. Das Modell der Pz. setzt an diesem Punkt an. Es bezieht direkt diejenigen, die von den Vorhaben betroffen sind, in den Planungsprozess mit ein. Dies verringert den Widerstand und die damit verbundenen Kosten, erheblich. Diese Einsparungen rechtfertigen die nicht zu vernachlässigen Kosten einer Pz. Die Pz. ist also auch aus rein ökonomischer Sicht sinnvoll.

„Die Pz. wird von den politischen Entscheidungsträgern einberufen. Dies geschieht in der Regel, wenn diese kein klares Konzept für ein Vorhaben (z. B. die Nutzung einer Fläche) haben. In diesem Fall könnte die Mehrheit eines Stadt-, oder Gemeinderates eine Planungszelle einsetzen. Eine ebenfalls häufig vorliegende Situation ist allerdings die, dass die politischen Entscheidungsträger ein zu den Vorstellungen einer größeren Bevölkerungsgruppe oder der Opposition konträres Konzept realisieren wollen. In derartigen Fällen ist das Einsetzen einer Pz. unserer Meinung nach mindestens ebenso notwendig, wie wenn kein Konzept vorliegt. Allerdings wird eine politische Mehrheit in diesem Fall kein Interesse an einer Pz. haben, da ihr Ergebnis mit ihren Vorstellungen nicht vereinbar sein könnte und den gesellschaftlichen Druck auf sie zusätzlich erhöhen würde. Wir, die GJN, fordern daher, dass auch ein bestimmter Anteil an BürgerInnen (2-3 %) oder ein bestimmter Anteil an MandatsträgerInnen (z. B. 25 %) eine Planungszelle einberufen können. Um eine zum Planungsvorhaben unverhältnismäßige Einsetzung einer Planungszelle zu verhindern, sollte man einen Mindestbetrag, um welchen es bei einem geplanten Vorhaben geht, als notwendige Bedingung für eine Pz. festsetzen. Wir fordern, die institutionelle Verankerung dieser Möglichkeiten in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO).

Der Idee für den BürgerInnen- oder Beteiligungshaushalt stammt aus dem brasilianischen Porto Alegre und wird derzeit in Deutschland u. a. in Berlin-Lichtenberg erprobt. Ziel dieses Instruments ist es die BürgerInnen an der Erarbeitung des kommunalen Haushaltes zu beteiligen und über die Vergabe von Mitteln z. B. an Vereine, soziale und kulturelle Einrichtungen, aber auch die Prioritätensetzung bei Infrastrukturmaßnahmen entscheiden zu lassen. Auf dezentralen Stadtteilversammlungen erarbeiten interessierte BürgerInnen Vorschläge für unterstützenswerte Projekte, die von Delegierten zusammengefasst und zu einer abschließenden Bewertung auf einer zentralen Veranstaltung oder im Internet vorbereitet werden. Die erstellte Prioritätensetzung kann anschließend im Rat beschlossen werden. Die GJN fordert die niedersächsischen Kommunen auf das Verfahren des BürgerInnenhaushaltes weiterzuentwickeln und anzuwenden.

Neue Medien wie das Internet eignen sich besonders, viele Menschen ohne großen Aufwand zu Themen zu befragen und sogar Diskussionen und Abstimmungen durchzuführen. Die GJN schlägt vor kommunale Internetportale einzurichten, die gemeinsam von den Ratsfraktionen betreut werden und wo diese ihre Positionen zu strittigen Fragen erläutern und zur Diskussion stellen. Im Internet erarbeitete Ergebnisse der BürgerInnen sollen am Rande der Ratssitzungen dokumentiert und allen Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Um eine Beteiligung aller Bevölkerungskreise zu ermöglichen ist es notwendig, dass internetfähige Computer an öffentlichen Orten zur Verfügung gestellt werden.

Kommunales Wahlrecht für MigrantInnen

Damit alle in einer Kommune lebenden Menschen beteiligt werden können, ist es notwendig, dass auch alle wählen und abstimmen dürfen. Vielen MigrantInnen, die bereits seit Jahren in niedersächsischen Städten und Dörfern leben, wird dieses Recht bisher verwehrt, da sie keine deutschen StaatsbürgerInnen sind. Die GJN fordert, dass Drittstaatsangehörige und Staatenlose EU-BürgerInnen gleichgestellt werden und das Kommunalwahlrecht erhalten.

Entdemokratisierung durch Privatisierung kommunalen Eigentums entgegentreten

Unter dem Druck steigender Zinszahlungen und geringer Steuereinnahmen entscheiden sich viele Städte und Gemeinden Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, wie z. B. die Abfallbeseitigung, Wasserversorgung und Entwässerung sowie kommunales Eigentum an Wohnungen und Grundstücke an private Investoren zu verkaufen.

Doch zunehmende Privatisierungen bedeuten nicht nur schwindende Kontrolle von Qualität und Preis lebenswichtiger Dienstleistungen und ArbeitnehmerInnenrechten, sie stellen auch eine Bedrohung für die kommunale Demokratie dar. Wo multinationale Konzerne öffentliche Monopole übernehmen (ein Kanalnetz lässt sich schließlich nicht zweimal verkaufen…), hängen die BürgerInnen von der Willkür eines profitorientierten Unternehmens ab, auf das sie aufgrund oft langfristiger Verträge kaum Einfluss nehmen können.

Auch der Abbau öffentlicher Räume bedeutet eine Entrechtung der BürgerInnen und damit Entdemokratisierung: Wenn wie in Braunschweig ein zentral gelegener Park mit einem Einkaufszentrum bebaut wird, können sich die Menschen bald nur noch zum Konsumieren nach den Regeln der KaufhausbesitzerInnen in der Stadtmitte aufhalten. Die GJN fordert deshalb die niedersächsischen Kommunen in der Regel weitere Privatisierungen zu vermeiden. Möglichkeiten wieder verstärkten Einfluss auf die Durchführung der Daseinsvorsorge zu gewinnen und neue öffentliche Räume zu schaffen müssen geprüft werden.



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