3. Dezember 2017

Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes



Bisher erlagen Kinder hauptsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Geburt, allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt Deutsche*r ist. Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 entscheidet jetzt zwar grundsätzlich der Geburtsort – und nicht die Nationalität der Eltern –, welche Staatsangehörigkeit das Kind erhält. Das Geburtsortprinzip (ius soli) gilt aber nur mit Einschränkungen.

So muss zumindest ein Elternteil länger als acht Jahre in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, was die meisten Kinder heutiger Geflüchteter ausschließt. Anders als andere Eingewanderte können sich anerkannte Geflüchtete aber bereits nach sechs Jahren einbürgern lassen, außerdem wird bei ihnen die Mehrstaatlichkeit generell hingenommen. Für viele Eingewanderte trifft das allerdings nicht zu, sodass es in Deutschland ca. 8 Millionen Menschen gibt [1], die hier dauerhaft leben und kein Wahlrecht haben. Dies sind vor allem Gastarbeiter*innen und deren Nachkommen, die nicht von den Gesetzesänderungen im Jahre 2000 betroffen waren. Aber selbst wenn Menschen ein Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen sie sich dann in den meisten Fällen mit ihrer Volljährigkeit im Zuge des sogenannten Optionszwanges zwischen ihrer weiteren Staatsbürgerschaft und der deutschen Staatsbürgerschaft entscheiden, wobei sie eine der beiden abgeben müssen. Allerdings gilt diese Regelung nur für Personen, die nicht im deutschen Inland aufgewachsen sind. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen sieht dies als eine unrechtmäßige Diskriminierung von Menschen, die hier leben, aber nicht aufgewachsen sind und keinen Schulabschluss erworben haben. Das Wahlrecht ist essentieller Teil gesellschaftlicher Teilhabe und damit aus Sicht der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen wesentlich für die Integration hier
lebender Menschen welche aus anderen Teilen der Welt kommen. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen begrüßt daher die Vorschläge einer Expert*innenkomission der Friedrich Ebert Stiftung Einbürgerungen zu erleichtern und das kommunale Wahlrecht auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu öffnen [2]. Für ebenso wichtig hält die GRÜNE JUGEND Niedersachsen die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Für Menschen, die aufgrund ihrer Abstammung eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, gibt es keine Restriktionen. Es ist daher nicht ersichtlich, wieso es für eingebürgerte Menschen Restriktionen gibt. Wer zwei Staatsangehörigkeiten hat, sollte nicht gezwungen werden eine davon abzugeben. Denn zu einer offenen Gesellschaft der Vielfalt gehört für uns, als GJN, auch die Mehrstaatsbürgerschaft. Darüber hinaus fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit neben dem Abstammungsprinzip auch grundsätzlich nach dem Geburtsortprinzip vergeben werden sollte, ohne die Vorbedingung, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt länger als acht Jahre in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen muss. Dies führt sonst zu Ungleichbehandlung der Kinder. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen begrüßt den Vorschlag des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke), welcher fordert, dass Kinder von Geflüchteten, die hier geboren werden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollen. [4] Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Landesregierung auf sich auf Bundesebene für oben genannte Forderungen einzusetzen.

[1] http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-
einesozialkunde/138012/geschichte-der-zuwanderung-nach-deutschland-nach-
1950?p=all

[2] http://library.fes.de/pdf-files/dialog/13185.pdf

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

[4] http://www.taz.de/!5325392/



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