13. März 2017

Einsetzung eines Wahlkampfteams 2017



Die Landesmitgliederversammlung setzt ein Wahlkampfteam für die Dauer eines Jahres bis zur Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2018 nach der niedersächsischen Landtagswahl ein.

Das Wahlkampfteam arbeitet zur Bundestagswahl am 24. September 2017 und zur niedersächsischen Landtagswahl 2018 am 14. Januar.

Das Wahlkampfteam besteht aus 6 von dieser Landesmitgliederversammlung zu wählenden Basismitgliedern. Die Plätze sind quotiert zu wählen. Sowie 3 Mitgliedern des Landesvorstands, die von diesem festgelegt werden. Die Plätze sind quotiert zu besetzen. Die politische Geschäftsführung ist gesetztes
Mitglied des Wahlkampfteams. Die jeweiligen Kandidat*innen der Grünen Jugend Niedersachsen sind mit beratender Stimme beigeordnet. Das Wahlkampfteam muss zu jedem Zeitpunkt gesamtquotiert sein. Es tagt mitgliederöffentlich, alle Mitglieder genießen Rederecht. Stimmberechtigt sind nur gewählte Mitglieder des
Wahlkampfteams. Es wird mitgliederöffentlich eingeladen.

Das Wahlkampfteam soll gemeinsam mit dem Landesvorstand und den jeweiligen Kandidat*innen eine Kampagne im Rahmen des im Haushalt sowie vom Landesvorstand festgelegten Wahlkampfbudgets planen. Dies geschieht in Zusammenarbeit und Koordination mit der Landesgeschäftsführung und der Assistenz der Landesgeschäftsführung.

Die letzte Entscheidung und Verantwortung über Finanzen und somit Ausgaben liegt weiterhin wie gewohnt beim Landesvorstand, jedoch kann das Wahlkampfteam dem Landesvorstand Vorschläge unterbreiten. Dieser nimmt über die 3 Landesvorstandsmitglieder im Wahlkampfteam vorab Einfluss darauf, dass sich diese Vorschläge im finanziellen Rahmen des Verbandes und damit im Rahmen des Machbaren bewegen. Dies zu kommunizieren und zu gewährleisten ist Aufgabe der 3 Landesvorstandsmitglieder im Wahlkampfteam in Rückkopplung mit der*dem Schatzmeister*in.
So ist ein konsolidierter Haushalt und eine finanzsichere Wahlkampfplanung gewährleistet, ohne die Gestaltungsmöglichkeiten des Wahlkampfteams zu sehr einzuschränken.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

– Kampagnenplanung und Ideenentwicklung für den Bundestagswahlkampf und Landtagswahlkampf.

– Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und der Geschäftsstelle.

– Mobilisierung und Kommunikation mit den Ortsgruppen.

– Entwurf von Inhalten für die Webseite und für den Social Media Auftritt.

– Entwurf von Werbe- und Informationsmaterialien für den Landtags- und ggf. Bundestagswahlkampf

Ziel ist mindestens eine Hochtour oder vergleichbares zur Bundestagswahl 2017 auszugestalten, inhaltliche Schwerpunkte und passende Aktionen zu erarbeiten und eine Kampagne für die Landtagswahl 2018 zu erarbeiten.

Das Wahlkampfteam soll sich regelmäßig auf Treffen und dazwischen auf Telefonkonferenzen beraten.



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