31. Juli 2014

Fracking: Neuer UBA-Report



Umweltbundesamt (UBA) sagt „Wir brauchen kein Fracking-Gas“

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte gestern, am 30. Juli, den neuen, 600 Seiten starken zweiten Report zur umstrittenen Gasförderung mittels Hydraulic Fracturing (Fracking).
Im Vergleich zum ersten Report, der 2012 erschien und vor allem umfassende Risikoanalysen und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPen) forderte, sind die Forderungen im neuen Report noch einmal deutlich verschärft worden.

In der Presseerklärung dazu drängt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger auf eine Regulierung von Fracking durch Gesetzesnovellen auf Bundesebene. „Wir haben bisher keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Fracking-Technologie. Diesen äußerst unbefriedigenden Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden. Zentraler Bestandteil der vorgesehenen Gesetzesänderungen muss ein Verbot der Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein über eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes sein“, so Krautzberger wörtlich.
Neben einer Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden im Report selbst auch verschiedene Änderungsvorschläge an das Bundesberggesetz (BBergG) formuliert, welches aktuell die hauptsächliche Gesetzesgrundlage für die Genehmigung von Fracking-Vorhaben darstellt. Auch die Überführung des Genehmigungsverfahrens in das Umweltrecht wird diskutiert. Hier wären deutlich weitreichendere Kontroll- und Regulierungsmechanismen möglich.
Weiterhin betonte Krautzberger die Notwendigkeit eines Verbots für jede Form des Frackings in sensiblen Gebieten, darunter Wasserschutz- und Heilquellschutzgebiete, aber auch Einzugsgebiete von Seen und Talsperren, Naturschutz- und FFH-Gebiete.
Ungelöste Probleme sieht Krautzberger auch bei der Aufbereitung und Entsorgung des „Flowbacks“, also der Flüssigkeit, die während des Fracking-Vorgangs und danach oberirdisch austritt: „Bei der Entsorgung des Flowback und des Lagerstättenwassers besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Ein tragfähiges Entsorgungskonzept hat bislang kein Unternehmen vorlegen können.“
Bei der vielbemühten Rolle von Fracking-Gas für die Energiewende kommt das UBA zu folgendem Schluss: „Die Fracking-Technik ist kein Heilsbringer für den Klimaschutz, der uns den Umstieg auf die erneuerbaren Energien erleichtern kann. Es wäre besser, unser Land konzentrierte sich stärker auf nachweislich umweltverträgliche Energieformen wie die erneuerbaren Energien.“ Im Zusammenhang mit Effizienzsteigerungen und der Nutzung von Einsparpotenzialen urteilt das UBA, dass Gas aus Fracking weder für die Energiewende noch für die Versorgungssicherheit notwendig sei.
Deswegen fordern wir von der Bundes- und den Landesregierungen, diesen Erkenntnissen Rechnung zu tragen und Fracking eine klare Absage zu erteilen!

Presseerklärung:
http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/fracking-jetzt-regulieren

Report:
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_53_2014_umweltauswirkungen_von_fracking.pdf

Fracking-Beschluss von B“90/DIE GRÜNEN Nds. auf Antrag der GJN:
http://www.gruene-Niedersachsen.de/fileadmin/docs_lv/parteitage/2014/LDK_05/Fracking_in_Niedersachsen.pdf



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