30. März 2015

Selbstbestimmung intersexueller Menschen stärken – Pathologisierung, Diskriminierung und Instrumentalisierung beenden!



„Der Begriff [Intersexualität] bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Körper weisen deshalb Ähnlichkeiten mit beiden, dem männlichen wie weiblichen, Geschlechtern auf. […] Es handelt sich also um Menschen, deren äußeres geschlechtliches Erscheinungsbild von Geburt an hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheint, sondern scheinbar eine Mischung aus beidem darstellt.“ [1]

Intersexuelle Menschen haben eine eigene, selbstbestimmte Geschlechtsidentität, sind deshalb nicht ”unbestimmt” oder ”uneindeutig” und brauchen aus rein gesundheitlichen Gründen mehrheitlich keine medizinische Behandlung! Ausgehend von einer binären Geschlechterordnung werden intersexuelle Menschen aber meistens schon als Kind ”geschlechtsangleichenden” Operationen unterzogen. Dies sind meist Eingriffe aus ”kosmetischen Gründen”, die den Körper an einen binären, männlichen oder weiblichen Geschlechtskörper anpassen sollen. Ein medizinischer Notfall ist die Ausnahme. ”Die an [intersexuellen Menschen] begangenen medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar.”[2] Zusätzlich wird die Selbstbestimmung durch rechtliche Regelungen (z.B. Geschlechtseintrag im Geburtenregister) stark eingeschränkt. Die verbreitete Vorstellung einer binären Geschlechterordnung führt außerdem zu Diskriminierung und Unsichtbarkeit intersexueller Menschen innerhalb der Gesellschaft.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen solidarisiert sich mit dem politischen Kampf intersexueller Menschen für mehr Selbstbestimmung, gegen menschenrechtswidrige Operationen, Pathologisierung und Diskriminierung. Als Ergänzung zum Beschluss ”Diskriminierung beenden, Intersexualität normalisieren!” stellt die GRÜNE JUGEND Niedersachsen deshalb folgende Forderungen auf:

  • Keine politische Instrumentalisierung von intersexuellen Menschen
  • Solidarität mit eigenständigen politischen Kämpfen intersexueller Menschen
  • Aufnahme von ”Intersexualität” in Lehrplänen der Ausbildung medizinischer und erziehender Fachkräfte
  • Bildung von spezialisierten Kompetenzzentren zur Behandlung intersexueller Menschen.
  • Ausbildung von auf Intersexualität spezialisierten Fachkräften
  • Verstärkte Forschung zu den Wirkungen von Hormontherapien, der Notwendigkeit von operativen Eingriffen, sowie der Notwendigkeit psychotherapeutischer Versorgung.
  • Unaufgeforderte Aushändigung einer Kopie der Patientenakte an die Betroffenen nach einer Behandlung
  • Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Akte für die betroffene Person für mindestens 40 Jahre
  • Flächendeckender Ausbau von Beratungsangeboten unter Einbezug der Betroffenen und ihrer Verbände
  • Besondere finanzielle und strukturelle Förderung geeigneter Selbsthilfegruppen
  • Entpathologisierung der Variationen von Geschlechtsmerkmalen im ICD
  • Langfristig: Abschaffung des Geschlechtseintrags im Personenstand

Keine Instrumentalisierung – Solidarität mit eigenständigen, politischen Kämpfen!

In einigen Zusammenhängen werden die Belange intersexueller Menschen als Fallbeispiel oder Aufhänger verwendet, um geschlechts-dekonstruktivistische Thesen zu stützen und queere Argumente und Forderungen zu untermauern. Dabei werden häufig Forderungen von Intersexuellen verkürzt oder unvollständig wiedergegeben. Diese, wie auch jede andere politische direkte und indirekte Instrumentalisierung führt zur Reproduktion der Unsichtbarkeit des eigenständigen Kampfes intersexueller Menschen und zur Einschränkung ihrer Selbstbestimmung. Intersexuelle kämpfen schon seit Jahrzehnten gegen Genitalverstümmelungen und für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Dieser politische Kampf muss auch als eigenständiger Kampf wahrgenommen und unterstützt werden. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen solidarisiert sich mit diesem politschen Kampf! Die Diskriminierung und die Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen dürfen nicht auf einen „Nebenwiderspruch“ von Zweigeschlechtlichkeit reduziert werden.

”Menschenrechtsorganisationen mögen dazu beisteuern, zwischen sich und Inter*Organisationen Brücken zu schlagen um eine gemeinsame Basis für gegenseitige Unterstützung zu schaffen. Dies sollte im Geiste von Zusammenarbeit geschehen und niemand sollte Inter*-Themen als Mittel für andere Zwecke instrumentalisieren.” [3]

Dieser öffentlichen Erklärung des ”Dritten Internationalen Intersex Forum” entsprechend, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen alle politisch Aktiven innerhalb und außerhalb der GRÜNEN JUGEND dazu auf, eigene Argumentationsweisen kritisch zu reflektieren und einer Instrumentalisierung intersexueller Menschen entgegenzutreten. Wichtig ist dafür, Forderungen der Betroffenen im Ganzen zu nennen und für sie einzutreten. Besonders gilt es Menschenrechtsverletzungen, die Intersexuelle betreffen, anzuprangern. Außerdem wollen wir als GRÜNE JUGEND Niedersachsen von Intersexuellen selbst gewählte Begriffe benutzen, statt „über sie“ zu sprechen. Dafür setzen wir uns auf allen Ebenen ein.

Menschenwürdige medizinische Versorgung und qualifizierte Beratung garantieren

Einige der zentralen Forderungen von Betroffenenverbänden, wie z.B. das Verbot von chirurgischen Eingriffen bei intersexuellen Kindern, wenn keine Lebensgefahr droht, sind bereits Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen. Um eine menschenwürdige und qualifizierte medizinische und psychosoziale Versorgung zu garantieren, stellen Betroffenenverbände weitere Forderungen auf. ”Intersexualität” muss verpflichtender Bestandteil von Lehrplänen bei Ausbildungen zu erzieherischen und medizinischen Berufen sein. Erzieherische und medizinische Fachkräfte müssen ein Bewusstsein dafür haben, dass Intersexualität keine Krankheit ist und ein binär-geschlechtlich orientierter Umgang mit intersexuellen Menschen den Betroffenen nicht gerecht wird.

Zudem sollen spezialisierte Kompetenzzentren eingerichtet werden, die eine menschenwürdige und qualifizierte medizinische Versorgung der Betroffenen garantieren. Dabei muss die Freiheit bestehen bleiben, sich den Ort, bzw. das behandelnde Team auszusuchen. Insbesondere operative Eingriffe an den Geschlechtsorganen sind eine sehr persönliche Angelegenheit. Verpflichtende Einzugsgebiete der Kompetenzzentren sind deshalb kritisch zu sehen.

Intersexuelle Menschen, die eine ”Behandlung” im Kindesalter erlebt haben, sehen sich oft mit großen Hürden konfrontiert, die Wahrheit über die Eingriffe an ihrem Körper zu erfahren. Nach einer medizinischen Behandlung von Betroffenen soll die Patientenakte deshalb unaufgefordert übergeben werden. Die Akten müssen noch Jahrzehnte später für die Betroffenen zugänglich sein!

Eine angemessene medizinische Versorgung bedarf auch einer verstärkten wissenschaftlichen Forschung, die auch durch den Staat gestützt werden muss. Dabei ist die Einbeziehung intersexueller Menschen als ”Expert*innen in eigener Sache” zu garantieren. Weiterhin muss es einen flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten geben. Die Beratung soll nicht nur von nicht betroffenen Spezialist*innen durchgeführt werden, sondern auch von intersexuellen Menschen selbst (”Peer Support”). In Niedersachsen gibt es in Emden seit dem Juli 2014 die bundesweit erste Beratungsstelle allein für intersexuelle Menschen. Diese Beratungsstelle sowie verschiedene Selbsthilfegruppen werden bereits vom Land Niedersachsen gefördert. Die GRÜNE JUGEND Niersachsen setzt sich dafür ein, dass diese Förderung ausgebaut wird und weitere Beratungsstellen entstehen. Zudem muss die seit 2015 bestehende Peerberatungsqualifikation, ein Bildungsangebot für intersexuelle Menschen der Akademie Waldschlösschen in Kooperation mit Intersexuelle Menschen e.V. auch in der Zukunft gesichert werden.

Entpathologisierung von Intersexualität 

”Intergeschlechtlichkeit muss entpathologisiert werden und die derzeitige Definitions- und Entscheidungsmacht der Medizin muss eingegrenzt werden auf die ‘rein’ medizinischen Probleme. Intergeschlechtliche Menschen müssen als die eigentlichen Expert_innen (‘Expert_innen in eigener Sache’) gestärkt werden.” [4]

In der Medizin wird der Begriff DSD (”Disorders of sexual development”, Störung der Geschlechtsentwicklung) verwendet, um den Zustand der Intersexualität zu beschreiben. Im  ”International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems” (ICD) werden Krankheiten und verwandte Gesundheitsprobleme klassifiziert. Die neuste Version, der ICD-10, enthält verschiedene Syndrome, die in der Medizin unter DSD zusammengefasst werden können.

”Intersexualität” oder DSD selbst sind im ICD nicht klassifiziert. Auf den Eintragungen im ICD basiert mitunter die Finanzierung von Behandlungen durch die Krankenkassen. Eine Finanzierung ist also nur möglich, wenn die zugrundeliegende Diagnose im ICD gelistet ist.

Ein Mensch, der beispielsweise einen (scheinbaren) Penis hat, aber ”weibliche” innere Organge, hat ein eigenes Geschlecht und kann ohne medizinische Behandlung leben. Ihn im Allgemeinen als krank zu klassifizieren (”Pathologisierung”) und die sexuelle Entwicklung als gestört zu bezeichnen, ist keine medizinische Feststellung, sondern eine normative Beurteilung! Dies ist nicht hinnehmbar. ”Wir fordern, dass Medizin und Psychologie endlich kritisch reflektieren, wie sie selbst an der Herstellung und Reproduktion von geschlechtlicher “Norm” und “pathologischer Abweichung” in besondere Weise mitwirken.”[4] Normativ motivierte, auf der binären Geschlechterordnung basierende Zuschreibungen müssen aus dem ICD gestrichen werden! Auch die Bezeichnung von Intersexualität als ”Disorders of sexual development” ist zu kritisieren. Den Ausführungen des Deutschen Ethikrates [5] entsprechend, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen das Verständnis von DSD als ”Differences of sexual development” (Unterschiede/Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung) im Gegensatz zu einer Klassifizierung als ”Störung”. Intersexuelle Menschen durchlaufen wie alle anderen Menschen den Prozess der Entwicklung ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität. Diese Besonderheiten als Störung zu beschreiben bedeutet, den Betroffenen ihr eigenes Geschlecht und ihr Selbstbestimmungsrecht abzuerkennen, ist diskriminierend und führt letztendlich zu ”angleichenden” Operationen, unter denen Betroffene ein Leben lang leiden.

Fakt ist aber auch, dass diese körperlichen Besonderheiten, bzw. Variationen mit gesundheitsgefährdenden Eigenheiten einhergehen können. Beim sogenannten ”Adrenogenitalen Syndrom” droht z.B. ein Salzverlust im Körper, bei anderen DSD-”Syndromen” besteht ein erhöhtes Tumorisiko [5]. Diese gesundheitlichen Risiken müssen auch als solche wahrgenommen werden und eine Behandlungsfinanzierung durch die Krankenkassen muss möglich bleiben. Im ICD alle gesundheitsrelevanten Eigenheiten, die mit Variationen der Geschlechtsmermale verknüpft sind, zu streichen, würde genau das Gegenteil bewirken. Dieses Vorgehen ist somit nicht zu unterstützen. Zudem kann es aufgrund der Besonderheiten intersexueller Menschen auch medizinische Behandlungen geben, die zwar nicht gesundheitlich notwendig, von den Betroffen nach vollständiger Aufklärung aber selber gewollt sind. Hier muss ebenfalls die Möglichkeit einer Finanzierung bestehen bleiben. Der zentrale Punkt ist, zwischen den tatsächlichen (z.B. gesundheitlichen) Bedürfnissen der Betroffenen einerseits und den kosmetischen, binär-geschlechtlichen Beurteilungen andererseits zu unterscheiden. Der ICD und alle anderen Diagnosekataloge müssen so gestaltet sein, dass medizinische Behandlungen bei einer Bedürftigkeit der Betroffenen garantiert und gleichzeitig alle normativ motivierten, pathologisierenden Zuschreibungen unterlassen werden. Dies sollte bei den anstehenden Verhandlungen zum ICD-11 unter Einbindung von Betroffenen berücksichtigt werden!

Personenstandsrecht ändern – Selbstbestimmung stärken!

”Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde, dem Standesamt.” [6] In diesem Gesetz ist auch die Registrierung des Geschlechts bei Geburt vorgeschrieben. Innerhalb einer Woche nach der Geburt ist das Geschlecht (”männlich” oder ”weiblich”) einzutragen. Seit 2013 ist es Pflicht, bei intersexuellen Kindern den Eintrag nach der Geburt frei zu lassen. Der Geschlechtseintrag kann einmalig geändert werden, wenn aufgrund von körperlichen Merkmalen eindeutig feststellbar ist, dass der Eintrag falsch ist oder falsch geworden ist.

Die derzeitige rechtliche Situation stellt eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung des Rechts auf Gleichbehandlung und des Selbstbestimmungsrechts intersexueller Menschen dar. Dass intersexuelle Menschen, die ihr Geschlecht nicht mit ”männlich”/”weiblich” bezeichnen, zu solch einer Bezeichnung gezwungen werden, ist nicht hinnehmbar und nicht vereinbar mit den Grundwerten der Gleicheit und Freiheit. Zudem erhöht der pflichtmäßige, binäre Geschlechtseintrag den Druck auf die Eltern, das Kind ”geschlechtsangleichenden” Operationen zu unterziehen. Er reproduziert die binäre Gechlechterordnung und unterstützt die Pathologisierung der Variationen von Geschlecht. Die Gesetzesänderung von 2013 bedeutet hier keine Verbesserung, im Gegenteil: Der fehlende Eintrag suggeriert, intersexuelle Menschen hätten kein Geschlecht. Die Verpflichtung, den Eintrag frei zu lassen, lässt außerdem die Fremdbestimmtheit intersexueller Menschen und die Definitionsmacht der Medizin unangetastet. Es wird befürchtet, dass diese Verpflichtung auch zur Folge haben kann, dass die Angst der Eltern vor der ”Unbestimmheit” ihres Kindes steigt, der Druck zunimmt und mehr Operationen durchgeführt werden [7].

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert eine Änderung des Personenstandgesetzes. Die derzeitige Lage ist unhaltbar! Einige Betroffenenverbände plädieren für die Einführung einer dritten Option (z.B. ”inter/zwittrig”), die von intersexuellen Menschen, neben ”männlich” oder ”weiblich”, freiwillig gewählt werden kann. Andere fordern die völlige Abschaffung des Geschlechtseintrags.

In der Tat könnte eine dritte Option die Sichtbarkeit intersexueller Menschen in der Gesellschaft stärken. Auch die Anerkennung des Geschlechts intersexueller Menschen als nicht krankhafter, normaler und selbstbestimmter Anteil ihrer Identität könnte die Folge sein. Andererseits würde dieser Vorschlag wieder eine Kategorisierung verursachen. Das Problem, dass Menschen sich in fremdbestimmten Geschlechtskategorien einordnen müssen, ist damit nicht behoben. Insbesondere müsste man bestimmte Merkmale definieren, die Voraussetzung sind, um die dritte Option eintragen zu können. Dies produziert wieder Ausschlüsse, da einige Menschen die Merkmale eventuell nicht aufweisen, sich aber gleichzeitig auch nicht mit einem Eintrag ”männlich”/”weiblich” identifizieren. Ausschlüsse könnten auch durch die Bezeichnung der dritten Option (inter/ zwitter/ anderes/…?) provoziert werden, da sich einige intersexuelle Menschen dann eventuell doch nicht mit dem gewählten Namen identifizieren.
Die Einführung einer dritten Option ist deshalb kritisch zu sehen. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen setzt sich vielmehr für die Abschaffung der Registrierung des Geschlechts ein. Ein Kritikpunkt ist hier die Frage der Frauen*förderung. ”Mann” oder ”Frau” sein, ist ein wichtiger Bestandteil der Identität vieler Menschen. Insbesondere der explizite Gleichstellungsauftrag von ”Mann” und ”Frau” im Grundgesetz erfordert es, von diesen Identitäten auszugehen. Ist der Gleichstellungauftrag des Staates auch angemessen zu erfüllen, wenn im Personenstand Frauen* überhaupt nicht als solche zu erkennen sind? In der Tat ist Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, politischen oder religiösen Anschauung usw. auch verboten, aber Hautfarbe oder politische Meinung werden nicht im Personenstand regestriert. Zudem lässt sich, falls erforderlich, die Zahl der Frauen* in einer Gruppe seperat erfassen, z.B. durch Fragebögen. Werden bei der Frauen*förderung nicht ohnehin schon die Menschen gefördert, die ”wie eine Frau leben”, ”wie eine Frau aussehen” oder sich selber ”als Frau identifizieren”? In den meisten Fällen sind also vielmehr die ”weibliche Lebensrealität” und die Zuschreibungen weiblicher Attribute und nicht ein Eintrag im Personenstand relevant für die Feststellung von Förderungsbedarf.

Trotzdem muss festgehalten werden, dass die Abschaffung des Geschlechtseintrags gewisse Hürden für die Frauen*förderung aufbauen könnte. Zudem müssten einige Gesetze, die sich auf die Geschlechtsregistrierung stützen (Privilegierung der heterosexuellen Ehe, Getrennter Strafvollzug, Baurechtliche Regelung zu Toiletten,…), abgeschafft oder angepasst werden.  Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert diese Abschaffung deshalb langfristig. Kurzfristig wäre auch die Einführung einer dritten Option vertretbar. Dies kann, aufgrund der genannten Kritikpunkte, aber nur eine Übergangslösung sein.

[1] http://www.intersexuelle-menschen.net/intersexualitaet/

[2] http://www.intersexuelle-menschen.net/forderungen/

[3] http://www.intersexualite.de/index.php/oeffentliche-erklaerung-des-dritten-internationalen-intersex-forum/

[4] http://www.intersexualite.de/index.php/forderungen/

[5] http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz_%28Deutschland%29

[7] http://www.intersexualite.de/index.php/aus-aktuellem-anlass-verpflichtende-offenlassung-geschlechtszugehoerigkeit-tritt-am-1-11-2013-in-kraft/

…alle aufgerufen am 17.3.2015.



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